Ihre Behandlung berechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der Fassung vom 1.1.2002.  Die Leistungszusagen der Kostenträger (Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung) sind in der Regel an das GebüH geknüpft, jedoch in unterschiedlicher Höhe. Details hierzu klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung direkt.

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich um Terminabsage bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn. Termine, die für montags verabredet sind, sagen Sie bitte bis Freitag 13 Uhr ab. Für nicht fristgerecht abgesagte Termine fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro bei homöopathischer Erstanamnese, bei einer Folgebehandlung von maximal 35 Euro an.


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